aktuell oben
aktuell oben
aktuell oben
aktuell oben
Die 4. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die 4. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Was morgen (20.04.) in Kraft treten wird

Die Vierte Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2-EindVO tritt nach ihrer Veröffentlichung morgen in Kraft.
Es kann nicht schaden zu wissen, was darin steht.

Außerdem hier:

  • Der „3. Elternbrief“ (Info Schließung der Kindertageseinrichtungen bis vorerst 03.05.2020 sowie über die Beantragung einer Notbetreuung.
  • „Bescheinigung des Arbeitgebers“ zur Vorlage bei der Kita-Leitung als Nachweis für den Notbetreuungsbedarf vorzulegen.

Wortlaut

Viertee SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
4. SARS-CoV-2-EindV

Elternbrief

Herausgegeben am 17.4.2020 von der Stadt Zeitz

Arbeitgeberbescheinigung

Wichtig für den Nachweis des Norbetreuungsbedarfes

Kurzüberblick – was ist erlaubt, was nicht?

Quelle: Bundesregierung

Quelle: Bundesregierung

[layerslider_vc id=“1″]
Print Friendly, PDF & Email

About The Author

REINER ECKEL Jahrgang 1953, wohnt in Zeitz. Der Web 2.0-Enthusiast ist in Sachen Web, Grafik und Layout als Autodidakt unterwegs. Betreibt zeitzonline.de seit 23. Februar 2011.

Related posts

Skip to content