Stadtrat hebt Ausnahmeregulung für Kernstadt auf
Mit knapper Mehrheit (13-12-mehrere Enthaltungen) hob der Stadtrat gestern (3.2.) eine Ausnahmeregelung vom bestehenden Verbrennungsverbot für Grünäbfälle auf. Damit ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Kerngebiet der Stadt Zeitz, wie in den benachbarten Städten, verboten.
Der gemeinsame Antrag der Fraktionen Freie Wähler Zeitz und SPD/Bündnis 90 Grüne war einer von mehreren Anläufen, die Ausnahmeregel aus der Welt zu schaffen. So knapp wie die Mehrheiten so konträr die Debatten. Im Vorfeld und auch in der Antragsdebatte zählten Befürworter und Gegner eines Verbrennungsverbotes ihre Argumente auf. Verbrennung sei nicht mehr zeitgemäß, zumal in einer Grünen Kulturstadt, die einen. Andere sehen im Verbrennungsverbot sogar Willkür und sprechen von Bestrafung derer, die Gärten pflegten. Befürworter verweisen auf die inzwischen deutlich verbesserten Entsorgungsstrukturen, andere empfinden die noch immer als zu hohe Hürden. Die Einen verweisen darauf, das Grünabfälle Wertstoffe enthalten, die bei sachgemäßer Entsorgung im natürlichen Kreislauf blieben. Andere wollen die Verbrennung als wirksames Mittel gegen Ungeziefer definiert wissen.
Diskutiert wurde auch, weshalb der Beschluss nur für die Kernstadt und nicht für die Ortsteile gelten solle. Dazu ist wichtig zu wissen, dass erstens die Ortschaften zuvor gehört wurden, mehrheitlich nicht beitreten wollten und zweitens das noch immer für ihre Ortsteile tun könnten. Dass nun dieser Beschluss gar eine Zweiklassengesellschaft widerspielgele darf denn doch bezweifelt werden.
Mit dem Blick von oben in die Fläche und dem Wissen, wo das flächendeckend bestehende Verbrenungsverbot wie angewendet wird, kommt einem schon mal die Frage in den Sinn, was denn diese teils hitzigen Debatten ausgerechnet in Zeitz sollen. Zumal der Stadtrat 2019 ein Leitbild für die „Grüne Wohn- Kulturstadt“ beschloss und im selben Jahr nicht die Kraft aufbrachte sich schon damals von der nun beendeten Ausnahmeregelung zu verabschieden.