Stadt Zeitz gestattet Aussetzung der Zahlung
Trotz Haushaltskonsolidierung ist die Stadt Zeitz bereit, zur Unterstützung gewerblicher Unternehmen Einnahmeverluste in Kauf zu nehmen. Sie gewährt auf Antrag die Zahlungsaussetzung fälliger Gewerbesteuern bis zum 31.12.2020 und rückwirkend zum 19.03.2020. Damit kann drohenden Vollstreckungen für rückständige und bis 31.12.2020 fällig werdenden Gewerbesteuern begegnet werden.
Betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31.12.2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse folgende Anträge stellen:
- Anträge auf zinslose Stundung der bis zum 31.12.2020 fälligen oder fällig werdenden Gewerbesteuern oder auf Stundungsraten und
- Anträge auf Minderung der Gewerbesteuervorauszahlungen bis zur Erteilung eines neuen Messbescheides durch das Finanzamt.
OB Christian Thieme dazu:
„Wir möchten damit einen Beitrag leisten, um die lokalen Firmen effektiv zu unterstützen und ihnen etwas Luft zu verschaffen. Denn ohne eine stabile Wirtschaft, hat Zeitz keine Chance, den ohnehin schwierigen Braunkohlestrukturwandel zu bewältigen. Wir brauchen den Mut und die Tatenkraft der Unternehmer mehr denn je. Wir tragen alles dazu bei, was in unserer Macht steht.“
Rechtsgrundlage sind die Erlasse der Finanzbehörden des Bundes und der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus vom 19.03.2020.
Ersten Schätzungen der Verwaltung nach, könnten Einnahmeverluste von 1,5 Mio Euro entstehen. Thieme dazu: „Wir sitzen alle im selben Boot. Geht es der Wirtschaft schlecht, geht es den Kommunen schlecht.“ Er sei aber dennoch zuversichtlich, denn sowohl die Landes- als auch die Bundesregierung hätten sich als „weitsichtige Krisenmanager“ bewiesen.
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