Aufruf zur Demo vor dem Bundeskanzleramt
Am 14. November geht das Strukturstärkungsgesetz in die 2. Lesung in den Deutschen Bundestag. Die Forderungen aus den vom Strukturwandel betroffenen Regionen finden sich bis dato nicht so wieder wie erartet.
Deshalb wird gemeinsam mit den Vertretern der Lausitz und dem Rheinischen Revier am 14.11.2019 von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr eine Demonstration vor dem Kanzleramt in Berlin / Willy-Brandt-Straße stattfinden. Sie wird die Forderungen der betroffenen Kohlereviere öffentlichkeitswirksam vortragen.
Marcel Schneider, Bürgermeistern der Stadt Teuchern und Vertreter der Kernrevierkommunen im Mitteldeutschen Revier ruft zur Teilnahme an der Demo auf.
Fahrthinweise
Für die Teilnehmer des Mitteldeutschen Reviers steht ein Bus für eine gemeinsame Fahrt nach Berlin zur Verfügung. Die Abreise ist für 06:30 Uhr geplant.
Treffpunkt: Bürgerhaus Hohenmölsen, Dr.-Walter-Friedrich-Straße 2, 06679 Hohenmölsen.
Bitte bei Interessen anmelden bis 8.11.2019:
Telefon: 034443/52-0
Telefax: 034443/52-118
E-Mail: buergermeister@stadt-teuchern.de
Die Forderungen aus der LAUSITZRUNDE:
- Forderung 1:
Zunächst geht es um privatwirtschaftliche Investitionsanreize durch steuerliche Vorteile in Form von Sonderabschreibungen auf Anschaffungs- und Herstellungskosten. Für Alle Unternehmen, nicht nur für KMU´s. - Forderung 2:
In einer zweiten Forderung geht es darum, dass sich der Bund auf EUEbene dafür einsetzt, dass die Kohleregionen in Europa zu einem Ziel-1-Fördergebiet werden. Für die Lausitz sind Mittel für eine zielgerichtete Investorenakquisition sowie Bestandsentwicklung (innovative Unternehmensberatung) bereitzustellen. - Forderung 3:
Da die angekündigte finanzielle Unterstützung des Bundes für den Zeitraum bis 2038 nicht gesichert ist, ist ein Staatsvertrag zwischen Bund und betroffenen Ländern „eine wichtige Voraussetzung für einen planbaren und nachhaltigen Strukturwandel“. - Forderung 4:
In dem Brief wird zudem auf einen Monitoringprozess für den Verlauf der Umstrukturierung gedrungen. Wörtlich heißt es: „Der zuständige Minister hat noch zuletzt erklärt, dass erst die Strukturmaßnahmen kommen und danach die Stilllegung. Das soll gesetzlich geregelt werden.“ - Forderung 5:
Und letztlich sollen Kommunen durch Sonderzuweisungen des Bundes in die Lage versetzt werden, den zehnprozentigen Eigenfinanzierungsanteil für Projekte vor Ort auch leisten zu können.