3 Wahlen im Superwahljahr 2021 brauchen Unterstützung!
Etwa 250 WahlhelferInnen braucht es, wenn die etwa 24.000 Wahlberechtigten unserer an die Wahlurnen gerufen werden. Und dass wird im Jahr 2021 gleich dreimal geschehen:
- 11. April Wahlen zum Landrat des Burgenlandkreises
- 6. Juni Wahlen zum 8. Landtag Sachsen-Anhalt
- 26. September Wahlen zum Deutschen Bundestag
Ein Superwahljahr! Für jede dieser Wahlen werden ca. 250 WahlhelferInnen benötigt. Denn für jedes Wahllokal muss ein Wahlvorstand gebildet werden, der aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher und bis zu acht BeisitzerInnen besteht.
Helfen Sie mit, dass wir vom Grundrecht der freien Wahl ordnungsgemäß Gebrauch machen können!
Kontakt
Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Telefon: 0 34 41 / 83 304
Ihre Aufgaben als WahlhelferIn
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Das Ehrenamt darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Für Ihren persönlichen Einsatz erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Euro.
Die Wahlvorstände sind für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe verantwortlich und wachen insbesondere über die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Nach Schließung der Wahllokale zählen sie die abgegebenen Stimmen aus und entscheiden über Gültigkeit oder Ungültigkeit der einzelnen Stimmabgabe. Die von ihnen und den Briefwahlvorständen ermittelten Zahlen werden in der Wahlnacht von den Wahlleiterinnen und Wahlleitern zum vorläufigen amtlichen Endergebnis zusammengefasst.