Pressekonferenz des Landrates
04.11.2021, Online / Zu den aktuellen Entwicklungen der Verbreitung des Corona-Virus im Burgenlandkreis nehmen Landrat Götz Ulrich und Amtsärztin Dr. Körner heute via Online-Pressekonferenz Stellung. Die Prognosen zeigen durchgehend ein steigendes Infektionsgeschehen, auch im Burgenlandkreis. Allein heute wurden 87 neue Infektionen gemeldet.
Die wichtigsten Daten:
- 7-Tage-Inzidenz: 233,12
(außer Saalekreis (199) liegt die Inzidenz in den umgebenden Landkreisen deutlich über der im BLK) - Hospitalisierungswert 10,14
(stationäre coronabedingte Einweisungen je 100.000 Einwohner) - Belegung: 33 Infizierte auf Normalstation, 3 auf ITS
Maßnahmen
Mit Hinweis auf angestiegene Fallzahlen in Krankenhäusern und dem allgemeinen Trend werden zum 8. November die ursprünglichen Testverpflichtungen wieder eingeführt. Das gilt für Nicht-Genesene und Nicht-Geimpfte in den Bereichen:
- Kultureinrichtungen (Kinos, Theater…)
- geschlossene Räume in Gaststätten
- Sportanlagen, Innenräume
- Bildungseinrichtungen
Damit greift der Landkreis den im Land angekündigten Maßnahmen vor, weil der Wert der Hospitalisierungsrate mit 10,14 doppelt so hoch ist, wie im Landesdurchschnitt (5,23). Die Abdeckung der Testmöglichkeiten wird zum Montag gewährleistet, auch an den Wochenenden. Der Burgenlandkreis wird die Einhaltung der Tests und die ordnungsgemäße Durchführung stichprobenartig kontrollieren.
Infektionslage in Einrichtungen
In Weißenfels traten in einem Altenheim Fälle auf. Betretungsverbote werden nicht erlassen. Eingeführt wird am 10.11. eine generelle Testpflicht für BesucherInnen und tägliche Testpflicht beim Personal. Damit soll der Viruseintrag vermieden werden.
In den Schulen wird zunächst eine erweiterte Maskenpflicht nicht erfolgen. CO2-Ampeln werden die Lüftung regeln. 135 Luftfilter sind an die Schulen ausgeliefert, neben kreiseigenen Schulen auch nach Anmeldung an kommunalen Schulen. An den Schulen beginnt für alle Personen am 10.11. die Testpflicht. Die Häufigkeit bleibt zunächst bei 2 Mal pro Woche.
Momentan ist an Krankenhäusern keine zusätzliche Ausweisung von spezifischen Coronastationen oder ITS-Erweiterung erforderlich. Die Lage wird permanent beobachtet, um schnell reagieren zu können.
Auffrischungsimpfungen
Die Empfehlung zur Auffrischung gilt momentan für Personen ab 70 Jahre und medizinisches wie betreuendes Personal. Alle über 70-Jährige werden vom Landkreis angeschrieben. Voraussetzung für eine Auffrischung ist eine sechs Monate zurückliegende 2. Impfung.
Ein Impfbusbesuch für die Auffrischung ist ohne Terminvergabe möglich. Die Route des Impfbusses werde mit den Briefen an die Betroffenen mitgeteilt, so Landrat Götz Ulrich.
Die mobile Impfstelle in Naumburg kann Montag, Mittwoch, Freitag von 10-15 ohne Anmeldung genutzt werden. Darüber hinaus sei die Anfrage wegen einer Auffrischungsimpfung auch bei Hausarzt sinnvoll.
Infektionsgeschehen und Impfungen
Im Burgenlandkreis sind in den letzten 7 Tagen 377 neue Fälle gemeldet. Verstorben sind zwei ältere Menschen.
Die Situation sei derzeit geprägt vom Beginn des Schulbetriebes, so Amtsärztin Dr. Körner. An einer Schule in Naumburg sind 4 Hortnerinnen und 7 Schüler positiv getestet. Sie befinden sich derzeit in Quarantäne. Insgesamt bezeichnet die Amtsärztin die Lage als ruhig.
In Weißenfels wurden in einer Betreuungseinrichtung für ältere Menschen 20 Infizierte (12 Bewohner, 8 Mitarbeiter) durch Schnelltests festgestellt. Dem Vernehmen nach waren sie alle geimpft.
14 Meldungen über positiv getestete MitarbeiterInnen wurden vom Schlachthof Tönnies gemeldet.
In den Krankenhäusern zeige sich eine Tendenz bei den 60-90-jährigen Erkranken: zwei Drittel der PatientInnen sind ungeimpft, so Dr. Körner.
Bislang sind im Landkreis 1.711 Auffrischungsimpfungen erfolgt. Unterstützt wird der Prozess durch den Einsatz des mobilen Impfdienstes. Im Überblick sind 80% der Erkrankten sind ungeimpft und 20% geimpft.
Unter Hinweis auf die „vorgezogene“ Testverpflichtung ab dem 8. November betonte abschließend Landrat Götz Ulrich, er habe grundsätzlich das Ziel, bei den Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung möglichst harmonisiert mit den allgemein geltenden Regelungen vorzugehen.