Ausstellung und Umtausch ab sofort digital möglich
Das Landratsamt des Burgenlandkreises hat die digitale Antragsstellung für verschiedene Dienstleistungen rund um den Führerschein eingeführt. Anträge, die das Begleitete Fahren ab 17, die Ausstellung eines Führerscheins oder den Führerscheinumtausch betreffen, können über die Internetseite des Burgenlandkreises gestellt werden. Dafür wird außer beim digitalen Führerscheinumtausch eine aktivierte Online-Ausweisfunktion („Bund ID“) benötigt.
Was und wo?
Antrag für begleitendes Fahren ab 17, Führerscheinerstantrag-, Umtausch oder Erweiterung – hier auf den Seiten des Burgenlandkreises
Die digitale Antragsstellung bietet mehrere Vorteile sowohl für die Einwohner als auch für die Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises. Die Wartzeiten auf einen Termin in den Führerscheinstellen der Standorte Naumburg, Weißenfels und Zeitz fallen weg. Anträge können jederzeit rund um die Uhr gestellt werden. Da das Antragsverfahren die Übersendung vollständiger und korrekter Unterlagen sicherstellt, kann eine effektivere und zeitsparende Bearbeitung durch den Sachbearbeiter erfolgen. Auch werden die Gebühren bereits per PayPal entrichtet und die Anträge aufgrund der erfolgten Zahlung prioritär bearbeitet. Zusammengefasst bringt die Online-Antragsstellung wesentlich kürzere Bearbeitungszeiten und einen bürgerfreundlicheren Service mit sich.
Besonders der Führerscheinumtausch wird dadurch entlastet. Die Flut an Anträgen hierfür hat im vergangenen Jahr ein Bearbeitungsstau ausgelöst. Der Grund dafür ist, dass die Umtauschfrist zum 19. Januar 2025 deutlich mehr Führerscheininhaber als in den Jahren zuvor betraf und in den kommenden Jahren betreffen wird. Die momentanen Wartezeiten für derzeit vorliegende Anträge betragen mehrere Monate, bei Online-Anträge lassen sich diese auf wenige Wochen verkürzen.
Analoge Angebote
Neben der digitalen Antragsstellung besteht nach wie vor eine analoge Alternative. Hierfür kann ein Online-Termin in der Führerscheinstelle gebucht werden. Hier empfiehlt es sich, regelmäßig nach Terminen zu schauen, da es immer wieder sein kann, dass spontan Termine frei werden.
Zudem besteht auch die Möglichkeit der postalischen Antragstellung – die Formulare sind auf der Internetseite des Burgenlandkreises zu finden.
Hintergrund:
Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2026 und betrifft diejenigen, deren Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde.
Quelle: Pressestelle Burgenlandkreis / Foto: Screenshot burgenlandkreis.de
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