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Änderungsverordnung in Sachen Corona

Änderungsverordnung in Sachen Corona

Was ab 2. November 2020 in der Stadt Zeitz gilt

Die Landesregierung hat aufgrund steigender Coronazahlen die Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erlassen. Die Änderungsverordnung gilt bis einschließlich 30.11.2020. Wie die Stadt Zeitz diese Verordnung in Absprache mit dem Burgenlandkreis und den Gemeinden umsetzt.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Zeitz vom 2.11.2020

„Öffentliche und private Sportstätten (inklusive Hallenbad) sowie Turnhallen sind für den öffentlichen Sportbetrieb bis 30.11.2020 geschlossen.

  • Ab dem 03.11.2020 öffnet die Stadt Zeitz die Schwimmhalle für das Schulschwimmen.
  • Die Nutzung von Turnhallen und dem Schwimmbad ist für den Rehabilitationssport zulässig.
  • Sportkader des Deutschen Olympischen Sportbundes sowie Berufssportler können die Nutzung von Turnhallen und Sportstätten bei der Stadt Zeitz beantragen.
  • Tanzschulen dürfen ebenfalls trainieren.

Bis zum 30.11.2020 sind Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte und ähnliches untersagt. Daher kann der Zeitzer Weihnachtsmarkt leider nicht am 27.11.2020 öffnen. Die Stadtverwaltung sucht – vorbehaltlich möglicher Einschränkungsmaßnahmen im Dezember – derzeit nach Alternativen.

Die Gremiensitzungen des Zeitzer Stadtrates finden unter Einhaltung der Hygienebestimmungen wie geplant statt. Schließlich muss die Stadt handlungsfähig bleiben und ist daher auf Beschlüsse des Stadtrates zwingend angewiesen. Zu den Hygienestandards gehört auch die Beschränkung der Anzahl der BürgerInnen zu Gremiensitzungen, über die die Stadtverwaltung sobald wie möglich informieren wird. Dennoch stimmt sich die Stadtverwaltung eng mit dem Vorstand des Stadtrates ab, so dass auf kurzfristige Veränderungen der Lage unverzüglich reagiert werden kann. Auf möglicherweise notwendige kurzfristige Verschiebungen ist die Stadtverwaltung vorbereitet.

Die Stadtverwaltung bleibt im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Besuche ohne Voranmeldung sind möglich. Allerdings werden Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin soweit wie möglich darum gebeten, Anliegen per Telefon oder E-Mail zu klären. Bitte beachten Sie die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Abstandsregeln einzuhalten.

Die Angebote der offenen Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit bleiben von den Einschränkungen ausgenommen.

Die Veranstaltungen zu den Gedenktagen zur Reichspogromnacht am 09.11.2020 und zum Volkstrauertag am 15.11.2020 finden nicht statt. Selbstverständlich ist es möglich, den Opfern von Gewalt und Vertreibung vor Ort individuell oder im Kreise der Familie zu gedenken. Oberbürgermeister Christian Thieme wird der Opfer jeweils mit der Niederlegung eines Kranzes gedenken.

Leider muss der geplante Literaturnachmittag am 14.11.2020 in der Michaeliskirche Zeitz aufgrund des Verbotes für Veranstaltungen zur Unterhaltung abgesagt werden. Die Eintrittskarten können in der Stadtbibliothek „Martin Luther“ und im Büro der Evangelischen Kirchengemeinde wieder zurückgegeben werden.“

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About The Author

REINER ECKEL Jahrgang 1953, wohnt in Zeitz. Der Web 2.0-Enthusiast ist in Sachen Web, Grafik und Layout als Autodidakt unterwegs. Betreibt zeitzonline.de seit 23. Februar 2011.

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