Was morgen (20.04.) in Kraft treten wird
Die Vierte Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2-EindVO tritt nach ihrer Veröffentlichung morgen in Kraft.
Es kann nicht schaden zu wissen, was darin steht.
Außerdem hier:
- Der „3. Elternbrief“ (Info Schließung der Kindertageseinrichtungen bis vorerst 03.05.2020 sowie über die Beantragung einer Notbetreuung.
- „Bescheinigung des Arbeitgebers“ zur Vorlage bei der Kita-Leitung als Nachweis für den Notbetreuungsbedarf vorzulegen.
Wortlaut
Viertee SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
4. SARS-CoV-2-EindV
Elternbrief
Herausgegeben am 17.4.2020 von der Stadt Zeitz
Arbeitgeberbescheinigung
Wichtig für den Nachweis des Norbetreuungsbedarfes