Dezember 05, 2025

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Geld vom Bund für die Kommunen

Geld vom Bund für die Kommunen

Wer bekommt wieviel. Und wofür überhaupt?

Etwa 126 Millionen Euro fließen aus dem Sondervermögen des Bundes in den Burgenlandkreis. 54,88 Mill. erhält der Burgenlandkreis, 71,08 Mill. kreisangehörige Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

Das geht aus einer Pressemitteilung des Burgenlandkreises hervor. Eine entsprechende Vereinbarung unterschrieb Landrat Götz Ulrich am 16.9. (Bild darunter, © Pressestelle Burgenlandkreis). Das Geld könne für Infrastrukturprojekte genutzt werden. Der Burgenlandkreis und seine Gemeinden seien hier in der Verwendung kaum beschränkt, wird eingeschätzt. Ulrich, Landrat und amtierender Landkreistagspräsident dazu:

„Seit Jahren wünschen sich die Landkreise, dass Bund und Land uns mehr Vertrauen entgegenbringen. Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt in eben diese Richtung. Dies betrifft das Ziel einer möglichst pauschalen, bürokratiearmen Zuweisung der Mittel, den kommunalen Anteil von 60 Prozent und den darin enthaltenen kreislichen Anteil von 35 Prozent. Richtig ist auch die Zusicherung, im Landesarm neben der Realisierung von Landesvorhaben auch kommunale Maßnahmen einzubeziehen. Mit dem im Vertrag formulierten Ziel, insgesamt zwei Drittel der auf Sachsen-Anhalt entfallenden Mittel für die kommunale Infrastruktur zu verwenden, ist die Landesregierung einer Forderung des Landkreistages gefolgt. Insgesamt ein wichtiger Schritt, um den großen Investitionsstau bei kreiseigenen Schulen und Straßen, bei Sportstätten, Bevölkerungsschutz und in der Digitalisierung abzubauen.“

Aus einer Liste, die ZeitzOnline vorliegt, geht hervor, dass auf die Stadt Zeitz etwa 12,4 Millionen Euro entfallen. Aus den Mitteln können Pflichtaufgaben getätigt werden wie Schulbau, Straßenbau oder Brandschutz, aber auch freiwillige Aufgaben wie die Sanierung von Kultureinrichtungen oder Sportstätten, verweist die Pressemitteilung des Landkreises.

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) vorgelegt. Dieses Gesetz soll die Verteilung von 100 Milliarden Euro auf die Bundesländer regeln. Diese Mittel sind Teil des Bundessondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz, das insgesamt 500 Milliarden Euro umfasst.

Von den Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehenden 2,61 Milliarden Euro werden den Kommunen (Landkreisen und Gemeinden) 60 Prozent und damit 1,5 Milliarden Euro als pauschale Budgets zur Verfügung gestellt. Davon erhalten die kreisfreien Städte 310 Millionen Euro, die Landkreise 550 Millionen Euro und die kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden 708 Millionen Euro. Weitere kommunale Investitionen werden aus dem „Landesarm“ finanziert. Hierzu müssen sich die Landesministerien noch auf die Verwendung der Mittel untereinander verständigen.

Quelle: Pressemitteilung Burgenlandkreis / Beitragsfoto: KI generiert mit Firefly

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About The Author

REINER ECKEL Jahrgang 1953, wohnt in Zeitz. Der Web 2.0-Enthusiast ist in Sachen Web, Grafik und Layout als Autodidakt unterwegs. Betreibt zeitzonline.de seit 23. Februar 2011.

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