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Wer nicht hören kann…

Wer nicht hören kann…

KiföG-Urteil ein Urteil mit Ansage

Meine Mutter ist eine kluge Frau und sie hat Ahnung von Kindererziehung, Kinderförderung sozusagen. Drei Kinder zog sie in schlechten Zeiten groß. „Wer nicht hören kann muss fühlen“ war einer der Sätze, den sie immer brachte, wenn ich mir beim Klettern eine Beule oder beim Kokeln Brandblasen holte.

„Wer nicht hören…“ das fühlen jetzt auch die Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt, denn ihr Kinderförderungsgesetz wurde vom Landesverfassungsgericht gekippt. Zumindest teilweise.
Eine Überraschung ist das nicht. Dieses Urteil ist ein Urteil mit Ansage, denn die klagenden 63 Kommunen hatten in den Anhörungen zum Gesetzentwurf genau die Bedenken vorgebracht, die sie dann später einklagten.
Nun muss der Gesetzgeber, weil er nicht hören konnte nachsitzen und nachbessern.

Zuständig sein sollten die Kommunen nach Maßgabe des Gesetzgebers künftig so nicht, aber zahlen sollten sie. Durch das seit August 2013 geltende Kinderförderungsgesetz (KiFöG) sahen sie ihr Selbstverwaltungsrecht eingeschränkt. Zurecht, denn wurden Zusständigkeiten nun weitestgehend an die Landkreise übertragen, blieben seither die Kommunen auf immensen Kosten sitzen.

Das KiFöG beinhaltet unter anderem den Ganztagsanspruch von bis zu zehn Stunden pro Kind – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Es regelt auch die Finanzierung, etwa die Höhe der Landeszuschüsse pro Kind. Reichen dieses und das Geld des Trägers zur Kostendeckung nicht aus, müssen – je nach Verwaltung – Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft die restlichen Kosten zu mindestens 50 Prozent tragen. Ferner sieht das KiFöG vor, dass auch Beiträge von den Eltern zu erheben sind.

Dabei waren auch steigende Kosten für die Kommunen vorprogrammiert. Bei der Pauschale zur Finanzierung der Personalkosten hat der Gesetzgeber völlig ausgeblendet, dass Beschäftigte tariflichen Urlaubsanspruch haben oder krank werden. In der Pauschale spielt das keine Rolle. Jeder vernunftbegabte Personalplaner konnte darüber nur den Kopf schütteln. Den schütteln jetzt die Richter mit erhobenen Zeigefinger.

Bis Ende 2016 muss der Gesetzgeber nun nachbessern. Was das bedeutet, sowohl für die Kommunen als auch für die Beiträge der Eltern wagt derzeit niemand zu sagen. Denn keineswegs ist klar, ob der Gesetzgeber dieses Mal zuhört.
Was meine Mutter dazu sagen würde ist derweil klar.

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About The Author

REINER ECKEL Jahrgang 1953, wohnt in Zeitz. Der Web 2.0-Enthusiast ist in Sachen Web, Grafik und Layout als Autodidakt unterwegs. Betreibt zeitzonline.de seit 23. Februar 2011.

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