Die letzten Freunde des Verbrennens von Gartenabfällen dürfen sich freuen. In Zeitz darf auch 2013 wieder gezündelt und gemieft werden.
In der Pressemitteilung der Stadt Zeitz heißt es dazu:
„Das Verbrennen von Gartenabfällen ist in der Stadt Zeitz und ihren Ortsteilen vom 1. bis 31. März sowie vom 1. bis 31. Oktober 2013 erlaubt. Das Verbrennen ist zu folgenden Zeiten erlaubt: Jeweils montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr.
Die Bürger werden gebeten beim Verbrennen auf die Witterungsverhältnisse zu achten, um die Qualmbelästigung so gering wie möglich zu halten.