Oktober 04, 2024

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Teillockdown verlängert

Teillockdown verlängert

Vorschriften und Appelle der Bundesregierung

Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Infektionszahlen kann die Verlängerung des Teillockdowns bis zum 20. Dezember 2020 nicht verwundern. In der Begründung heißt es unter anderem:

„Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung hat nach jüngsten Erkenntnissen aus den ermittelten Daten feststellen können, dass durch die Maßnahmen, die nun seit drei Wochen in Kraft sind, die Kontakte um 40 Prozent reduziert worden sind. Dies hat das exponentielle Wachstum gebremst. Doch auch wenn sich die Zahlen auf hohem Niveau stabilisieren, kann längst keine Entwarnung gegeben werden. Denn nach wie vor sind die Infektionszahlen vielerorts zu hoch. Die erhoffte Trendwende konnte im November noch nicht erreicht werden, bisher ist lediglich ein „Seitwärtstrend“ zu beobachten. Am 20. November verzeichnete das Robert-Koch-Institut (RKI) für Deutschland einen neuen Höchstwert: 23.648 Neuinfektionen wurden von den Gesundheitsämtern binnen 24 Stunden an das RKI gemeldet. Damit ist das eigentliche Ziel einer deutlichen Reduktion der Neuinfektionen bisher nicht erreicht.“

Ergebnisse der Konferenz Bund-Länderchefs

Überblick über die Beschlüsse aus der Onlinekonferenz mit Bund und Ländern:

  1. Teil Lockdown verlängert

    Der Teil-Lockdown mit der Schließung von Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird bis mindestens 20. Dezember verlängert. Alle nicht notwendigen Kontakte und Reisen sollen weiter vermieden werden. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet - allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Geschäften und auf Parkplätzen.

    In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

  2. Finanzhilfen verlängert

    Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen werden fortgeführt. Für diejenigen, die voraussichtlich über den Jahreswechsel hinaus betroffen sind, werden die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängert. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen sowie die Reisebranche.

  3. Verringerung der Kontakte

    Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, Kontakte soweit es möglich ist zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Denn Kontakte verringern heißt Infektionen verhindern. Private Zusammenkünfte mit Freundinnen, Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Regeln fest.
  4. Masken tragen

    In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und belebten öffentlichen Orten - welche das sind, legen die lokalen Behörden fest.
  5. Weihnachten und Silvester

    Familien und enge Freunde können zusammen Weihnachten feiern, am besten nach einigen Tagen freiwilliger Selbstisolation. Vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis möglich, und zwar bis zu zehn Personen insgesamt. Ob drinnen oder draußen. Kinder bis 14 Jahre zählen hier nicht mit.
  6. Schulen und Kindereinrichtungen

    Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sollen offen bleiben. In Regionen mit vielen Neuinfektionen gilt künftig ab Klasse 7 eine Maskenpflicht auch im Unterricht, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen.

    In Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 sollen schulspezifisch Maßnahmen ergriffen werden, namentlich Wechsel- oder Hybridunterricht ab Klassenstufe acht, außer Abschlussklassen. Die Umsetzung obliegt den Ländern.

    Positiv getestete Schüler und ihre Mitschülerinnen sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Die Tage am Wochenende zählen mit. Wer dann negativ getestet wird, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, so lange bis der Test negativ ausfällt.

  7. Weihnachtsferien

    Zum Schutz der älteren Familienmitglieder rufen Bund und Länder dazu auf, vor den Weihnachtstagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen. Deshalb wird der Beginn der Weihnachtsferien bundesweit auf den 19. Dezember vorgezogen.
  8. Schnelltest und Schutz Risikogruppen

    Um den Schutz von Risikogruppen wie älteren und kranken Menschen zu verbessern, wird der Einsatz von Corona-Schnelltests weiter ausgedehnt. Ab 1. Dezember gibt es für Pflegebedürftige in Einrichtungen mindestens 30 Schnelltests pro Monat. Je nach Verfügbarkeit solle dieser Anspruch dann schrittweise erhöht werden.

    Außerdem wird es für besondere Risikogruppen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung eine Grundausstattung von FFP2-Masken geben – je Person 15 Masken, also eine Maske je Winterwoche.

  9. zusätzliche Betriebsferien

    Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden „dringend gebeten“ zu prüfen, ob Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar möglich sind.
  10. Bahnreisen

    Wer in der Corona-Krise mit der Bahn fährt, soll sicher sein: Bund und Länder wollen Sitzkapazitäten im Fernverkehr deshalb deutlich erhöhen, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Dazu sollen mehr Züge einzusetzen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden, die „Maskenkontrollen“ weiter verstärkt werden.
  11. Silvesterböllerei

    Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf die Böllerei zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird Feuerwerk untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden werden die betroffenen Plätze und Straßen bestimmen.

Quelle Überblick: spd.de

Ziel: das Infektionsgeschehen bis zum 20. Dezember deutlich verbessern. Vor Weihnachten werden Bund und Länder die Lage noch einmal bewerten. „umfassende Beschränkungen“ insbesondere in Gastronomie und Hotels werden vermutlich darüber hinaus in Kraft bleiben.

Eine Lockerung wird bei einer Inzidenz von „deutlich“ unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen und bei Eintritt weiterer Bedingungen durch die Länder erfolgen können.

About The Author

REINER ECKEL Jahrgang 1953, wohnt in Zeitz. Der Web 2.0-Enthusiast ist in Sachen Web, Grafik und Layout als Autodidakt unterwegs. Betreibt zeitzonline.de seit 23. Februar 2011.

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