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Aus EINS mach ZWEI

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Wie der Verfügungsfond „Stadtmitte“ Zeitz beleben kann

Noch in diesem Jahr wird der Historische Drahtseilbahn Zeitz e. V. eine Nachbildung des Portals der Talstation des ehemaligen „Zeitzer Weltwunders“ aufstellen lassen. Spätestens dann wird deutlich, wie der jüngst in Zeitz gebildete Verfügungsfond „Stadtmitte Zeitz“ wirken kann. Nämlich durchweg positiv und belebend. Denn ein Teil der Kosten für das Talportal wird eben aus diesem Verfügungsfonds finanziert.

Eine gute Idee, die Stadtrat Andreas Exler da hatte. Er trieb die Einrichtung des Fonds voran, sodass der Stadtrat im März diesen Jahres dazu den Beschluss fassen konnte.
Exler dazu:

„Nun ist es möglich kleine Vorhaben im Bereich der Innenstadt zu unterstützen. Wichtig dabei ist, dass BürgerInnen selber Ideen und Vorschläge einbringen können. Es müssen also nicht lange Förderanträge geschrieben werden, sondern nur Ihre Idee zählt. Der Verfügungsfond bietet zudem die Möglichkeit, Spenden an die Stadt Zeitz zu geben, die als privater Anteil im Verfügungsfond dienen. Bei investiven Vorhaben kann also aus einem privaten Spendeneuro, zwei Euro Investition werden.“

Alles, was Sie zum Verfügungsfond „Stadtmitte Zeitz“ wissen sollten haben wir hier für Sie zusammengefasst. Auch die Unterlagen für Anträge finden Sie hier (letzter Reiter).

  1. Was ist ein Verfügungsfonds?

    Die Städtebauförderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt bieten Städten und Gemeinden die Möglichkeit, sogenannte Verfügungsfonds einzurichten. Dabei handelt es sich um ein Instrument der Städtebauförderung, das BürgerInnen die Gelegenheit bieten soll, sich direkt an der Entwicklung ihrer Heimatorte zu beteiligen und eigene Akzente setzen zu können.
    Die Einrichtung eines Verfügungsfonds hat sich bereits in anderen Städten und Gemeinden in Deutschland als gut funktionierendes Angebot zur Förderung privat-öffentlicher Kooperationen auf lokaler Ebene erwiesen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses an die Projektträger zur Refinanzierung der durch die Umsetzung kleiner Projekte entstandenen Kosten.

  2. Wer und was kann durch den Verfügungsfonds gefördert werden?

    Eine Förderung kann durch jede natürliche oder juristische Person beantragt werden. Dazu zählen Einzelpersonen und Gruppen genauso wie lokale Gewerbetreibende, Unternehmen, Vereine oder Verbände. Gruppen, Vereine oder Verbände, die nicht in einer rechtlich anerkannten Organisationsform verbunden sind, müssen durch eine geschäftsfähige Person vertreten werden.

    Welche Projekte gefördert werden, richtet sich nach den Bestimmungen der durch den Stadtrat beschlossenen Verfügungsfondsrichtlinie. Dabei muss jedoch unterschieden werden in investive - bauliche - und nicht-investive Maßnahmen, z. B. Veranstaltungen. Die für den Verfügungsfonds bereitstehenden Städtebaufördermittel können aufgrund der Städtebauförderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt ausschließlich für investive Maßnahmen vergeben werden. Aus privaten Spenden eingenommene Mittel des Verfügungsfonds stehen hingegen auch für nicht-investive Maßnahmen zur Verfügung.

  3. Wie finanziert sich der Verfügungsfonds und wo können die Mittel eingesetzt werden?

    Die Finanzierung erfolgt zu gleichen Teilen aus Städtebaufördermitteln von Bund und Land, zu denen die Stadt Zeitz Eigenmittel in mindestens gleicher Höhe dazugibt. Die Fördermittel werden jährlich durch die Stadt Zeitz in Abhängigkeit des zu erwartenden Bedarfs beim Land Sachsen-Anhalt beantragt. Hinzu kommen private Mittel aus Spenden und projektbezogenen Einzahlungen.

    Für das Jahr 2021 stehen insgesamt 3.000 € an Städtebaufördermitteln aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu Verfügung. Diese können für Projekte in dem Programm zugrunde liegenden Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Stadtmitte“ (Sanierungsgebiet) eingesetzt werden.

    Ab dem Jahr 2022 wird die Förderung über das neue Programm „Lebendige Zentren“ erfolgen, welches im Geltungsbereich der im November 2020 geänderten „Erhaltungssatzung Altstadt“ (Fördergebiet 3) zur Anwendung kommt. Eine Projektförderung ist dann nur möglich, wenn dieses im Bereich der „Erhaltungssatzung Altstadt“ realisiert werden sollen. Die in der neuen Verfügungsfondsrichtlinie festgelegten Grenzen können in Zukunft angepasst oder erweitert werden. Voraussetzung ist jedoch ein nachweislicher Bedarf an förderfähigen Projekten außerhalb der derzeitigen Grenzen.

  4. Wer entscheidet über eine Projektförderung?

    Die Bewilligung zur Projektförderung erfolgt durch die Stadt Zeitz in Abstimmung mit dem Bürgerbeirat zum Verfügungsfonds. Ob ein Projekt gefördert werden kann, richtet sich nach den Festlegungen der Verfügungsfondsrichtlinie und der nachweislich gesicherten privaten Ko-Finanzierung des Projekts.
    Sobald eine Bewilligung der Stadt Zeitz zur Förderung vorliegt, kann mit der Realisierung desProjekts begonnen werden. Die bewilligten Mittel können dann zur Refinanzierung der nach der Bewilligung entstandenen Kosten entsprechend der Verfügungsfondsrichtlinie abgerufen werden.

  5. Wie hoch ist die Förderung aus dem Verfügungsfonds?

    Ein Projekt kann bis zu einer Höhe von 5.000 € mit Städtebaufördermitteln unterstützt werden.
    Für den Einsatz privat in den Verfügungsfonds eingezahlter Mittel besteht keine Obergrenze. Die Unterstützung eines Projekts mit Städtebaufördermitteln erfolgt dabei immer nur bis zurHöhe der privat eingebrachten Mittel (Verhältnis 1:1).
    Sollen bei einer Förderung aus dem Verfügungsfonds (Städtebauförderung + private Mittel) Aufträge mit einem Netto-Auftragswert über 5.000 € vergeben werden, sind hierbei zwingend die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO, hier Nr. 5.1 zu § 44 LHO) zu berücksichtigen.

  6. Wie kann ich für den Verfügungsfonds spenden?

    Alle Interessierten können - auch projektunabhängig - an den Verfügungsfonds spenden. Die Stadt Zeitz freut sich über jede große wie kleine Spende und bedankt sich schon jetzt recht herzlich bei allen, die dies beabsichtigen. Mit jedem gespendeten Euro können sich diejenigen, denen Zeitz am Herzen liegt, unbürokratisch und direkt an der positiven Entwicklung ihrer Stadt beteiligen. Spenden können jederzeit an die folgende Bankverbindung gerichtet werden:

    Kontoinhaber: Stadt Zeitz
    Kreditinstitut: Sparkasse Burgenlandkreis
    IBAN: DE61 8005 3000 3200 0000 30
    BIC: NOLADE21BLK
    Verwendungszweck: 51122.414700 Verfügungsfonds

    Ab einer Spende von 20 € stellt die Stadt Zeitz auf Wunsch eine Spendenquittung aus. Ab einer Spende von 100 € geschieht dies automatisch. In beiden Fällen ist es jedoch notwendig, das der Spender oder die Spenderin der Stadt Zeitz seine bzw. ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift) sowie Datum und Höhe der Spende mitteilt. Dies kann per Post, E-Mail, Fax oder telefonischer Mitteilung an die Stadtkasse erfolgen. Die Mitteilung ist dabei an folgende Kontaktdaten zu richten:

    Anschrift: Stadt Zeitz
    Fachbereich Recht und Ordnungswesen
    Sachgebiet Stadtkasse
    Altmarkt 1
    06712 Zeitz
    Telefon: 03441/83-248
    Fax: 03441/83-426
    E-Mail: stadtkasse@stadt-zeitz.de

  7. Wie reiche ich eine Projektidee ein?

    Wer eine Projektidee hat, kann diese beim Bürgerbeirat oder direkt bei der Stadt Zeitz einreichen. Bitte verwenden Sie hierzu das entsprechende Antragsformular. Dieses finden Sie gleich im Anschluss zum Download oder es kann direkt beim Bereich Stadtsanierung angefordert werden.

  8. Antragsunterlagen zum Downloaden

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About The Author

REINER ECKEL Jahrgang 1953, wohnt in Zeitz. Der Web 2.0-Enthusiast ist in Sachen Web, Grafik und Layout als Autodidakt unterwegs. Betreibt zeitzonline.de seit 23. Februar 2011.

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