Januar 10, 2025

  • tiktok
aktuell oben
aktuell oben
aktuell oben
aktuell oben
Zur Grundsteuer 2025

Zur Grundsteuer 2025

Vor Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides keine Zahlung notwendig

Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 09.01.2025:

„Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst, so dass alle Grundsteuerbescheide, die auf dem bisherigen Bewertungsverfahren beruhen und vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, aufgehoben sind.

Die Stadt Zeitz macht in Folge dessen darauf aufmerksam, dass die Zahlungsverpflichtung für die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 zunächst entfällt. Wenn Sie zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, sollten Sie diesen stornieren. Grundsteuerzahlungen auf Grundlage eines alten Grundsteuerbescheides werden zum gegebenen Zeitpunkt mit der festgesetzten Grundsteuer für 2025 verrechnet. 

Die Stadt Zeitz ermittelt Ihren jeweiligen Grundsteuerbetrag auf der Grundlage des vom Finanzamt festgesetzten und den Eigentümern mitgeteilten Grundsteuermessbetrages. Dieser wird mit dem Hebesatz der Stadt Zeitz multipliziert, im Rahmen der Aufkommensneutralität überprüft und ggf. in neuer Höhe beschlossen. Aufkommensneutralität bedeutet aber nicht, dass Ihr Grundsteuerbetrag sich nicht verändert, sondern bezieht sich auf die Summe aller Grundsteuerbeträge im Stadtgebiet. Diese Summe soll, verglichen mit dem Aufkommen in 2024, nicht nennenswert nach oben oder nach unten abweichen. Über die Höhe des zukünftigen Hebesatzes wird der Stadtrat nach eigehender Beratung in der ersten Jahreshälfte entschieden

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle nach dem 1. Januar 2025 ein neuer Grundsteuerbescheid versandt. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.

Widersprüche die sich auf die Höhe der Grundsteuer, resultierend aus der Höhe des Grundsteuermessbetrages, beziehen, sind an das Finanzamt Naumburg, Oststraße 26/26a, 06618 Naumburg zu richten.“

Foto: KI generiert, Adobe Photoshop

Demnächst in KulturZeitz

Keine Veranstaltung gefunden!
Mehr laden

About The Author

REINER ECKEL Jahrgang 1953, wohnt in Zeitz. Der Web 2.0-Enthusiast ist in Sachen Web, Grafik und Layout als Autodidakt unterwegs. Betreibt zeitzonline.de seit 23. Februar 2011.

Related posts

Skip to content