Bundestag vergibt Stipendien
Der Deutsche Bundestag vergibt wieder Stipendien für ein Austauschjahr in den USA an SchülerInnen und junge Berufstätige. Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) gibt seit 1983 jedes Jahr SchülerInnen sowie jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress. (Informationen, Downloads unten)
Eine direkte Bewerbung beim Bundestag oder bei einem Abgeordneten ist nicht möglich. Die Bewerbung muss spätestens am 14. September 2018 über das Online-Formular eingegangen sein.
Das Programm richtet sich an SchülerInnen im Alter von 15 bis 17 Jahren und an junge Berufstätige und Auszubildende bis 24 Jahre. Während die SchülerInnen ein Schuljahr an einer amerikanischen High School verbringen, nehmen junge Berufstätige am Unterricht eines Community College oder einer vergleichbaren Bildungsstätte teil und absolvieren ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb.
Die Bewerbungsfrist für das 36. PPP 2019/20 dauert von 2. Mai bis 14. September 2018!
Bewerben können sich SchülerInnen, die am 31. Juli 2019, dem Tag der Ausreise, mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind. Junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland müssen zum Stichtag 31. Juli des Ausreisejahres ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sein.
Bewerben können sich auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung. Das Stipendium umfasst die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten. Die Stipendiaten werden von erfahrenen Austauschorganisationen betreut.
Nicht bewerben können sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.
Bundestagsabgeordnete nominieren die Stipendiaten und betreuen sie in der Zeit des Stipendiums als Paten. Das zweistufige Auswahlverfahren läuft zunächst über die Austauschorganisationen, die für bestimmte Bundestagswahlkreise zuständig sind.
Die Mitarbeiter dieser Organisationen erhalten die Bewerbungsunterlagen und entscheiden, ob die Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden. In diesen Gesprächen wird geprüft, ob die Bewerber für ein Stipendium geeignet sind. Neben guten Schulleistungen und guten Englischkenntnissen kommt es auf soziale Kompetenz, politisches Allgemeinwissen und Interesse an politischen und gesellschaftlichen Vorgängen an. Danach schlagen die Austauschorganisationen
den Patenabgeordneten in den Wahlkreisen Kandidaten zur Auswahl vor.
Im zweiten Schritt wählt der oder die für den Wahlkreis zuständige Bundestagsabgeordnete einen Kandidaten aus der Liste der Austauschorganisation aus.
Ihre Bewerbung muss spätestens am 14. September 2018 über das Online-Formular eingegangen sein. Schriftliche Bewerbungen müssen an diesem Tag spätestens bei der zuständigen Austauschorganisation vorliegen (Datum des Eingangs, nicht des Poststempels). Bewerbungen per E-Mail sind nicht möglich. Auch Bewerbungen, die nicht über dieses Online-Portal oder mit dem offiziellen Formular erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die an die Bundestagsverwaltung oder an ein Mitglied des Bundestages gesendet werden, sowie unvollständig ausgefüllte Formulare, die verspätet oder an eine nicht zuständige Austauschorganisation gesandt wurden.
Schülerinnen und Schüler
In Deutschland betreuen verteilt über die 299 Bundestagswahlkreise fünf Austauschorganisationen das PPP für Schülerinnen und Schüler (Welche Austauschorganisation für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier: Austauschorganisationen und Wahlkreise).
Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein; weitere Hinweise: Informationen zur Altersgrenze). Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein. Bewerben können sich Schüler von Gymnasien oder Real- und Sekundarschulen. Über den richtigen Zeitpunkt für ein Austauschjahr und die Möglichkeiten der Anerkennung des Auslandschuljahres in Deutschland empfiehlt sich ein rechtzeitiges Gespräch mit der Schulleitung. Die Anerkennung von Auslandsschuljahren ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht der Regelungen (und weitere Informationen) gibt der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA).
Berufstätige und Auszubildende
Sie können sich während der Bewerbungsphase direkt www.usappp.de online bei der GIZ bewerben oder per Post. Für die postalische Bewerbung verwenden Sie bitte das offizielle Bewerbungsformular. Das Formular muss von Ihnen direkt an die GIZ geschickt werden.
Der Bundestag hat die GIZ mit der Betreuung und Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Organisation der Stipendien für die jungen Berufstätigen beauftragt.
Ihre Bewerbung muss spätestens zum angegebenen Stichtag über das Online-Formular www.usappp.de oder mit dem offiziellen Bewerbungsformular bei der GIZ eingegangen sein (Datum des Eingangs, nicht des Poststempels). Bewerbungen per E-Mail sind nicht möglich. Auch Bewerbungen, die nicht über das Online-Portal der GIZ oder mit dem offiziellen Bewerbungsformular erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die an die Bundestagsverwaltung oder an ein Mitglied des Bundestages gesendet werden, sowie unvollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare und Karten, die verspätet oder an eine nicht zuständige Austauschorganisation gesandt wurden.
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